„betreut-oberland“ wird im Folgenden als
"Leistungserbringer" bezeichnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Leistungserbringer und
seinen Kunden.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn der Leistungserbringer deren Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der
Leistungserbringer in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen
vorbehaltlos ausführt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein
oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
2 Dienstleistungsangebot
Das Dienstleistungsangebot umfasst Betreuung und Begleitung
(siehe Leistungsverzeichnis), organisatorische und beratende
Aufgaben, Unterstützung im täglichen Leben, Begleitdienste
sowie Haushaltshilfe. Weitere Dienstleistungen können nach
Vereinbarung angeboten werden.
Medizinische Pflegeleistungen sind nicht Bestandteil des
Dienstleistungsangebots und werden nicht erbracht. Sollte die
betreute Person während des Betreuungszeitraums akut erkranken,
wird der Leistungserbringer unverzüglich einen Arzt
verständigen und die benannten Ansprechpartner informieren.
Die Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse
und Wünsche des Auftraggebers abgestimmt.
3 Vertragsabschluss
Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Leistungserbringer
und dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche
Auftragsvereinbarung zustande.
4 Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet durch Kündigung oder den Tod des
Auftraggebers. Bei einem vorübergehenden stationären Aufenthalt
des Auftraggebers (z. B. Krankenhaus,
Rehabilitationseinrichtung, Kurzzeitpflege) kann der Vertrag
ruhen.
Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist
von vier Wochen schriftlich kündigen. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
5 Leistungen
Der Leistungserbringer garantiert, dass alle Mitarbeiter
ordnungsgemäß angestellt sowie unfall- und
haftpflichtversichert sind. Arbeitsmaterialien und Geräte sind,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber zu
stellen.
Der Leistungserbringer behält sich vor, einzelne Aufträge
abzulehnen.
6 Gewährleistung und Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Mängelanzeigen bedürfen der Schriftform.
Der Leistungserbringer haftet für Schäden, die durch grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Für einfache
Fahrlässigkeit haftet der Leistungserbringer nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.Im Übrigen richten sich die
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
7 Zahlungsbedingungen / Termine
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stunden-
oder Pauschalsatz.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung
der Dienstleistung.
Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Rechnungsstellung am Ende
eines jeden Kalendermonats.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der auf der
Rechnung ausgewiesene Betrag sofort fällig.
Der Auftraggeber gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er
die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und
Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist der
Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu verlangen.
Werden fest vereinbarte Termine nicht mindestens 24 Stunden
im Voraus vom Auftraggeber abgesagt, ist der Leistungserbringer
berechtigt, die vollständige Gebühr für diesen Einsatz zu
berechnen.
Die Abrechnung kann nicht direkt mit der Pflegekasse
erfolgen.
8 Entgelterhöhungen
Der Leistungserbringer kann Entgelterhöhungen vornehmen,
wenn sich die zugrunde liegenden Berechnungsfaktoren ändern und
das erhöhte Entgelt angemessen ist.
Entgelterhöhungen sind dem Auftraggeber mindestens vier
Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen.
9 Schweigepflicht und Datenschutz
Der Leistungserbringer verpflichtet sich, über alle ihnen
bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des
Auftraggebers striktes Stillschweigen zu bewahren.
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und
genutzt.
10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB
bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht am Sitz des
Leistungserbringers.