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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von www.betreut-oberland.de

1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. „betreut-oberland“ wird im Folgenden als "Leistungserbringer" bezeichnet.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Leistungserbringer und seinen Kunden.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Leistungserbringer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Leistungserbringer in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2 Dienstleistungsangebot

  1. Das Dienstleistungsangebot umfasst Betreuung und Begleitung (siehe Leistungsverzeichnis), organisatorische und beratende Aufgaben, Unterstützung im täglichen Leben, Begleitdienste sowie Haushaltshilfe. Weitere Dienstleistungen können nach Vereinbarung angeboten werden.
  2. Medizinische Pflegeleistungen sind nicht Bestandteil des Dienstleistungsangebots und werden nicht erbracht. Sollte die betreute Person während des Betreuungszeitraums akut erkranken, wird der Leistungserbringer unverzüglich einen Arzt verständigen und die benannten Ansprechpartner informieren.
  3. Die Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Auftraggebers abgestimmt.

3 Vertragsabschluss

  1. Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche Auftragsvereinbarung zustande.

4 Beendigung des Vertrages

  1. Der Vertrag endet durch Kündigung oder den Tod des Auftraggebers. Bei einem vorübergehenden stationären Aufenthalt des Auftraggebers (z. B. Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Kurzzeitpflege) kann der Vertrag ruhen.
  2. Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen schriftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5 Leistungen

  1. Der Leistungserbringer garantiert, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angestellt sowie unfall- und haftpflichtversichert sind. Arbeitsmaterialien und Geräte sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber zu stellen.
  2. Der Leistungserbringer behält sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen.

6 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Mängelanzeigen bedürfen der Schriftform. 
  2. Der Leistungserbringer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Leistungserbringer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7 Zahlungsbedingungen / Termine

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stunden- oder Pauschalsatz.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Dienstleistung.
  3. Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Rechnungsstellung am Ende eines jeden Kalendermonats.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag sofort fällig.
  5. Der Auftraggeber gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist der Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
  6. Werden fest vereinbarte Termine nicht mindestens 24 Stunden im Voraus vom Auftraggeber abgesagt, ist der Leistungserbringer berechtigt, die vollständige Gebühr für diesen Einsatz zu berechnen.
  7. Die Abrechnung kann nicht direkt mit der Pflegekasse erfolgen.

8 Entgelterhöhungen

  1. Der Leistungserbringer kann Entgelterhöhungen vornehmen, wenn sich die zugrunde liegenden Berechnungsfaktoren ändern und das erhöhte Entgelt angemessen ist.
  2. Entgelterhöhungen sind dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen.

9 Schweigepflicht und Datenschutz

  1. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, über alle ihnen bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Auftraggebers striktes Stillschweigen zu bewahren.
  2. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt.

10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht am Sitz des Leistungserbringers.
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